Fledermaus gefunden?

Wenden Sie sich an die zuständige Naturschutzbehörde des Landkreisen Cloppenburg, Tel. 04471 15259


Ratgeber für "verwaiste" Jungvögel

Helfen Sie nur dort, wo es wirklich notwendig ist

Jedes Jahr zur Brutzeit häufen sich Fundmeldungen über scheinbar hilflose Jungvögel und andere Tierkinder, die aus dem Nest gefallen sind und von unzureichend informierten Spaziergängern mitgenommen werden. Dabei gilt: Wer auf einen einsam und hilflos wirkenden Jungvogel trifft sollte das Tier auf keinen Fall gleich aufnehmen, sondern es an Ort und Stelle belassen.

Der Schein trügt häufig, denn die Jungen vieler Vogelarten verlassen ihr Nest bereits, bevor ihr Gefieder vollständig ausgebildet ist. Wichtig ist, dass der Finder eines „aus dem Nest gefallenen“ Jungvogels besonnen die Situation beurteilt und sich möglichst fachkundigen Rat einholt, bevor er handelt. Meist handelt es sich nicht um Waisen, sondern um fast flugfähige Jungvögel mit relativ vollständigem Gefieder, die durch Bettelrufe noch mit ihren Eltern in Verbindung stehen. Sobald der Mensch sich entfernt, können sich die Eltern wieder um ihre Kinder kümmern.

Hilfe für verletzte Wildvögel

Was tun bei verletzt aufgefundenen Eulen, Greifen oder anderen Wildtieren?

Nur bei jagdbarem Wild ist immer auch der Jagdausübungsberechtigte zu informieren. Kontakt zu diesem erhalten sie entweder über die Polizei oder die Untere Jagdbehörde des Landkreises, die den offiziellen Kontakt zum zuständigen Revierinhaber herstellen. Amtlich zuständig bei verletzten, gesetzlich geschützten Vögeln / Tieren ist generell im Landkreis Cloppenburg die Untere Naturschutzbehörde zuständig, Tel. 04471 15259

Ist ein Nottransport von verletzten, gesetzlich geschützten Wildtieren erforderlich und der Landkreis wegen Wochenende oder Dienstschluss nicht sofort zu erreichen, wenden Sie sich and die Polizei Cloppenburg, Tel. 04471 18600.

Kranke oder tote Vögel an Futterhäuser

Amseln, Grünfinken und Blaumeisen bedroht

Direkte Hilfe der infizierten Vögel ist nicht möglich. Wichtig ist aber im Grundsatz, dass in betroffenen Gärten sofort für 1 Monat alle Fütterungen und Vogeltränken abgebaut, gereinigt und eingestellt werden, da diese die Ausbreitung dieser Infektionen erheblich verstärken können. Vogelfutterstellen und Tränken sind ganzjährig penibel sauber zu halten und gut zu reinigen, z.B. mit kochendem Wasser abzubrühen. Nur ständig saubere Fütterungen oder Tränken nutzen den Vögeln, ansonsten stellen sie ggf. sogar eine gewisse Gefährdung über das Infektionsrisiko dar. Futtersäulen ohne direkten Kotkontakt der Singvögel sind hilfreich, denn klassische Futterhäuser begünstigen das Verkoten und Infizieren der Körner und fördern damit die Krankheitsübertragung.


Hilfe für bedrohte Wildtiere

Wildtierauffangstation Rastede e. V.

Wer verletzte oder kranke Säugetiere, Vögel, Reptilien und Amphibien der besonders geschützten Arten findet, kann sich an die Wildtierauffangstation in Rastede wenden.

Telefon 04402 987850, Handy 0171 3649091

www.wildtierstation-rastede.de

 

Private Auffangstation nur für Greifvögel, Eulen, Schwalben und Mauersegler (bitte nur nach vorheriger Anfrage):

Ursula Wilmering, Stegenweg 1, 49377 Vechta, Tel. 04441 931014

 

Private Auffangstation nur für Enten, Gänse, Schwäne, Hühner- und Taubenvögel:

Arnold Pille, Ostendorfstr. 4, 49413 Dinklage, Tel. 04443 2648

 


Igelhilfe Langförden

Hilfe für bedrohte Igel

Hast du einen Igel gefunden und bist der Meinung, dass dieser unbedingt Hilfe benötigt, kannst du hier Fragen stellen oder Hilfe suchen:

Igelhilfe & Animalfriends Langförden e. V. Tel. 0151 72116540


Ratgeber für Hornissen und Insekten

Landkreis Cloppenburg informiert

So mancher gerät in Panik, wenn er an seinem Haus oder in der Nähe ein Hornissen- oder Wespennest entdeckt. Doch die Furcht ist unbegründet: Hornissen und Wespen sind friedfertig, solange sie in Ruhe gelassen werden. Wespen unterliegen den allgemeinen Schutzbestimmungen des Naturschutzgesetzes. Für Hornissen, die in ihrem Bestand gefährdet sind, gelten besondere Schutzbestimmungen. Diese verbieten es grundsätzlich, die Tiere unnötig oder mutwillig zu beunruhigen, sie zu fangen, zu verletzen oder zu töten. Eier, Nester, Brut-, Wohn- und Zufluchtsstätten dürfen ohne Grund weder beschädigt noch zerstört werden.

Bei Nestern in bedrohlicher Lage sollte ein „Hornissenbetreuer“ des Landkreises um Hilfe gebeten werden. Der Landkreis Cloppenburg konnte engagierte Imker als Betreuer für Hornissen und Wespen gewinnen. Diese Betreuer sind geschult im Umgang mit den Tieren und den gesetzlichen Vorschriften. Sie stehen den Bürgern mit Rat und, falls es wirklich notwendig sein sollte, auch mit Tat zur Seite. Im Vordergrund steht die Aufklärung über das Verhalten der Tiere. Diese Betreuer engagieren sich in ihrer Freizeit und unter Einsatz privater Mittel für den praktischen Artenschutz. Gleichzeitig helfen sie den ratsuchenden Bürgern gegen Übernahme der relativ geringen anfallenden Kosten.

Informationen zum Umgang mit Wespen- und Hornissennestern sowie die Kontaktdaten unserer Hornissenbetreuer können Sie dem Flyer im Download-Bereich hier auf dieser Seite entnehmen.

 

Download Flyer Hornissen- und Wespenberater hier klicken